Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten und brachte erhebliche Veränderung europaweit mit sich.
DSGVO ist für jeden Unternehmer zu einem "Unwort" und Reizthema mutiert, da zum Teil weitreichende Änderungen in Unternehmensabläufe vorgenommen werden mussten.
Die Aufregung war groß, als der Stichtag näher rückte. Die Landesdatenschutzämter waren zeitweise nicht zu erreichen und konnten die Flut der Anfragen nicht bedienen.
Sicherlich kennt jeder aus dem Alltag die Einwilligungserklärungen, die man nahezu bei jedem Dienstleister unterzeichnen oder abgeben muss. Dies ist nur eine Auswirkung die dieses Gesetz mit sich bringt.
Beklagen nützt leider nichts, da das Gesetz nun in den Mitgliedsländern umgesetzt ist. Der genaue Wortlaut des EU-Gesetzes kann übrigens hier nachgelesen werden.
Für die Betreiber von Webseiten leiten sich nun leider einige Maßnahmen ab, die der Gesetzgeber vorschreibt. Notwendig ist seit letzten Jahr unter anderem:
Dies sind nur einige, wenige Beispiele, die es gilt zu beachten, ansonsten ist die Seite potentiell abmahngefährdet.
Gern unterstützen wie Sie bei der Umsetzung der DSGVO für Ihre Webseite. Bitte nehmen Sie einfach Kontakt auf.