WLAN trotz Kennwort nicht sicher

Sehr viele Internetnutzer gehen per Funk via WLAN ins Internet. Ist ja auch eine sehr schöne Sache: Keine Kabel, im ganzen Haus erreichbar und im Sommer auf der Terrasse mit dem Notebook lässig und bequem im Internet surfen. Doch eines Tages kommt Post von einer Anwaltskanzlei, die in Vertretung der Musik- oder Filmindustrie eine kostenpflichtige Abmahnung präsentiert. Sofort fallen einem die Ermahnungen seiner Kinder ins Gedächtnis: Wie oft habe ich gepredigt, auf keinen Fall illegale Tauschbörsen für Musik und Videos für Downloads zu benutzen, warum hören die Kinder einfach nicht zu?

Halt!

Bevor nun Hausarrest verordnet, Taschengeld gestrichen, oder das nächstgelegene Kinderbergwerk nach freien Plätzen befragt wird, gilt es Ruhe zu bewahren, denn sehr oft haben die Kids nichts verbrochen.

In der Abmahnung wird in der Regel fein säuberlich aufgelistet zu welchem Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) der illegale Download stattgefunden hat. Sehr oft stellt man fest, dass zu dem angegeben Zeitpunkt niemand im Haushalt war.

Was soll passieren

Der abgemahnte Familienvater wiegt sich in Sicherheit. Zum angegeben Zeitpunkt des vermeintlichen illegalen Downloads war niemand im Haushalt und außerdem hat er das WLAN sogar damals bei der Installation per Passwort abgesichert.

Also wird der Abmahnung anhand der Fakten widersprochen. Die Anwaltskanzlei lässt sich nicht beirren und legt Klage ein. Der Vater sieht einer Gerichtsverhandlung gelassen entgegen, denn schließlich hat er alles getan um die Sicherheit seines WLAN-Netzes zu gewährleisten.

Ende vom Lied, das Gericht gibt dem Kläger Recht, die Abmahnung ist rechtskräftig zu zahlen!

Verkehrte Welt?

Wie kann das sein? In der Tat sind ähnliche Gerichtsurteile zu Ungunsten von WLAN Betreibern in Deutschland gefällt worden. In den Begründungen heißt es, dass der Anschlussinhaber zum Zeitpunkt der Installation des WLAN-Routers , die marktüblichen Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr von rechtswidrigen Handlungen Dritter durchführen muss. Der BGH verpflichtet den Anschlussinhaber zwar nicht die Sicherheitseinstellung vorlaufend zu aktualisieren, jedoch den Stand der Technik beim Zeitpunkt  der Installation zu verwenden. Derzeit ist dies eine Verschlüsselung nach dem Standard WPA2.

Nun könnte man argumentieren den Anforderungen Folge geleistet zu haben, denn schließlich wurde ja ein Passwort zur Verschlüsselung verwendet. Und hier liegt die Crux! In der Regel wird das Passwort verwendet, dass von Werk aus mitgeliefert wurde (Meist auf einem Aufkleber unter dem Router). Laut BGH ist es durchaus zuzumuten das werkseitige Passwort gegen ein ausreichend langes,  persönliches Passwort auszutauschen.

Fazit

Leider nutzen viele schwarze Schafe diesen Umstand aus. Mit einem Notebook bewaffnet fahren Sie durch die Nachbarschaft und scannen nach unsicheren WLAN-Netzwerken. Diese werden angezapft um illegale MP3s und Filme aus dem Internet zu „saugen“.

Um nicht Opfer von derartigen Attacken/Urteilen zu werden empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  1. Überprüfung, ob das WLAN per WPA2-Verschlüsselung abgesichert ist, ein Verschlüsselung nach WEP ist lange out
  2. Neues Passwort wählen mit ausstreichender Länge, am besten min. 16 Stellen und alphanumerisch, also nicht der Vorname der Kinder oder Haustiere oder Geburtsdaten
  3. Die Änderungen durch einen Zeugen bestätigen lassen (am besten durch Unterschrift mit Datum) denn nur das hat bei Gericht Beweiskraft, selbst Logdateien des Routers werden nicht anerkannt!
  4. Update: Das Passwort regelmäßig erneuern (unter Zeugen)

 

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5 Antworten auf WLAN trotz Kennwort nicht sicher

  1. Herr Bert sagt:

    “Die Änderungen durch einen Zeugen bestätigen lassen (am besten durch Unterschrift mit Datum) denn nur das hat bei Gericht Beweiskraft, selbst Logdateien des Routers werden nicht anerkannt!”

    Sehr gute Idee – die aber nur selten helfen wird. Warum? Weil die Unterschrift (der Zeuge/die Urkunde) nur bekunden kann, dass zu diesem Zeitpunkt alles entsprechend eingerichtet war. Gerichte lassen sich bei zunehmendem Zeitraum zwischen Erklärung und Vorfall auch zunehmend unbeeindruckt in der Hauptverhandlung erkennen.

    Was heisst das? Einen echten Schutz gibt es nicht, sonst wäre es ja auch nicht die Störerhaftung :(

    Dazu sehr umfassend:
    1) http://www.filesharing-abmahnung-mythen.de
    2) “Störerhaftung” unter http://www.schwarz-surfen.de

  2. Sat Anlage sagt:

    Danke sehr an den Webmaster.

    Gruss Eike

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